Aktuelle Seminare: Planung trotz "Corona"
VDI Seminar: Crashkurs Wasserrecht (gemeinsam mit Frau RAin Dr. jur. Ruth Welsing, Ruhrverband): Präsenzveranstaltungen
Nähere Info unter: https://www.vdi-wissensforum.de/weiterbildung-umwelttechnik/crash-kurs-wasserrecht
- 06SE113022: 16.02. - 17.02.2023; Frankfurt am Main: Relexa Hotel Frankfurt
Summer School "Recht der Wasserwirtschaft",
Das Institut für Deutsches und Europäisches Wasserwirtschaftsrecht der Universität Trier bietet im Juni 2023 endlich wieder einen Sommerkurs an, um einen umfassenden ersten Einblick in die Inhalte und das Zusammenwirken der verschiedenen Regelungsbereiche des Wasserrechts zu vermitteln. Erfahrene Wasserrechtler aus Praxis und Forschung erläutern in kompakten Unterrichtseinheiten die zentralen Grundlagen des Wasserwirtschaftsrechts und ihre Umsetzung in der Praxis. Wir wollen wieder eine Präsenzveranstaltung durchführen, mit einer Weinprobe in einem der wunderbaren Mosel-Weingüter und viel Gelegenheit zu Gesprächen zwischen den Teilnehmern.
Der Kurs wendet sich nicht nur an juristische Berufsanfänger in wasserwirtschaftsrechtlich tätigen Behörden, Kommunen, Verbänden, Unternehmen und Kanzleien, sondern auch an MitarbeiterInnen von Wasserwerken und Stadtwerken. Darüber hinaus bietet er bereits im Beruf stehenden Fach-und Führungskräften die Möglichkeit, ihre Kenntnisse aufzufrischen und zu vertiefen.
Auch Berufsträger anderer Fachrichtungen, die bei ihrer Tätigkeit mit wasserrechtlichen Fragestelllungen umgehen, werden von dem Programm angesprochen.
nähere Info unter: https://www.uni-trier.de/
Antrittsvorlesung an der Ruhr-Universität Bochum
Anlässlich der Verleihung der Honorarprofessur durch die RUB Ruhr-Universität Bochum fand am 25. Januar 2013 für ca. 100 geladene Gäste eine Antrittsvorlesung statt. Diese befasste sich mit der praktischen und insbesondere kostenmäßigen Umsetzung der neuen landesrechtlichen Regelung für die Dichtheitsprüfung privater Abwasseranlagen (vormals "§ 61a Landeswasser-gesetz NRW"). Da die neue nordrhein-westfälische Landesregierung eine Priorisierung der Dichtheits-/Funktionsprüfung in Wasserschutzgebieten fordert, kommt jedenfalls für die vorgezogene Dichtheitskontrolle ein Kostenausgleich durch den Wasserschutzgebietsbegünstigten in Betracht (vgl. § 55 Landeswassergesetz NRW a.F.), welche wiederum durch eine (noch im Gesetz zu verankernde) Verrechnung nach dem Wasserentnahmeentgeltgesetz NRW kompensiert werden könnte.